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Mediation durch den Güterichter beim Landgericht Lüneburg

Foto einer gestellten Mediationsszene (zum Artikel: Mediation)   Bildrechte: Landgericht Lüneburg

Mediation durch den Güterichter beim Landgericht Lüneburg

Das Landgericht Lüneburg bietet den Parteien als zusätzliches Angebot und weitere Chance einer unstreitigen Verfahrenserledigung Mediation durch einen Güterichter an.

Was ist Mediation durch den Güterichter?

In fast jedem Konflikt lässt sich eine – oft verborgene – Lösung finden, die für alle Streitparteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Um diese Lösung mit den Parteien gemeinsam zu erarbeiten, bedienen sich die Güterichter bei dem Landgericht Lüneburg der Methoden der Mediation.

Mediation ist ein weltweit anerkanntes und verbreitetes Verfahren, in dem Streitparteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten ihren Konflikt selbstständig lösen. Dabei wird insbesondere die Kommunikation unter den Beteiligten gefördert, um so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Von den niedersächsischen Gerichten ist dieses – bisher als gerichtsinterne oder richterliche Mediation bezeichnete - Verfahren seit 2002 bereits mit sehr gutem Erfolg erprobt worden.

Eine erfolgreiche Mediation durch den Güterichter setzt voraus, dass die Parteien diesem Verfahren trotz aller zwischen ihnen bestehenden Schwierigkeiten offen und kompromissbereit gegenüber stehen und an der Suche nach einer gemeinsamen Lösung aktiv mitarbeiten wollen.

Welche Rolle hat der Güterichter bei dem Landgericht Lüneburg inne?

Der Güterichter ist ein mit der Güteverhandlung betrauter Richter, der sich der Methoden der Mediation bedient. Er ist neutral und allparteilich. Er vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht keine Entscheidungskompetenz zu. Grundsätzlich beschränkt sich der Güterichter darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Er erteilt auch keinen Rechtsrat; die Beratung der Parteien erfolgt ausschließlich durch die anwesenden Rechtsanwälte der Parteien.

Welche Vorteile bietet die Mediation vor dem Güterichter?

  • Es besteht die Möglichkeit, unter neutraler Vermittlung schnell zu einer einver­nehmlichen und interessengerechten Lösung des Konflikts zu gelangen.
  • Im Rahmen der Mediation steht mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten werden heraus­gearbeitet und berücksichtigt. Im Mittelpunkt stehen die Parteien und das, was sie zu sagen haben.
  • Die Beteiligten selbst bestimmen, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung der Parteien für die Zukunft erhalten oder wieder ge­schaffen werden.
  • Es können auch weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.

Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, können am Verfah­ren weitere, durch den Konflikt betroffene Personen oder Gesellschaften beteiligt werden, was für eine umfassende Lösung förderlich sein kann.

  • Das Verfahren ist vertraulich und nicht öffentlich.
  • Lange Verfahrensdauern durch mehrere Instanzen werden vermieden.
  • Die Einholung zeit- und kostenintensiver Sachverständigengutachten wird vermieden.
  • Das streitige Verfahren kann jederzeit ohne Zeitverlust fortgesetzt werden.
  • Es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Wie verläuft die Mediation vor dem Güterichter?

Wenn die Beteiligten der Durchführung einer Mediation vor dem Güterichter zustim­men, wird ein Termin vereinbart. Die Sitzung ist nicht öffentlich und dauert in der Regel 2 bis 3 Stunden. Bei Bedarf können mehrere Sitzungen vereinbart werden, was allerdings die Ausnahme sein soll. Nur wenn alle Parteien damit einverstanden sind, kann der Kreis der Teilnehmer erweitert werden. Was in der Sitzung bespro­chen wird, ist grundsätzlich vertraulich - dies gilt auch gegenüber dem entscheiden­den Richter.

Vereinfacht dargestellt läuft eine Mediation wie folgt ab:

  1. Besprechung der Motivation und Aufstellung von Grundregeln (Fairness, Offenheit, Freiwilligkeit, Vertraulichkeit pp.).
  2. Entwicklung der Themenbereiche und Festlegung der Reihenfolge ihrer Bearbeitung.
  3. Aufdecken der Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten.
  4. Entwicklung und Bewertung von Lösungsideen. Auswahl der Lösung.
  5. Einigung und Abschluss einer Vereinbarung.

Ist die Mediation erfolgreich, wird das gerichtliche Verfahren beendet, indem die Parteien eine Vereinbarung, zumeist in Form eines gerichtlichen Vergleichs, treffen. Anderenfalls wird das streitige Verfahren vor der Zivilkammer weitergeführt.

Benötigt man für die Mediation vor dem Güterichter einen Rechtsanwalt?

Der die Mediation durchführende Güterichter erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt auch keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Da das Recht Bestandteil der Mediation sein kann, ist es Voraussetzung des Mediationsverfahrens, dass die Parteien anwaltlich vertreten sind. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

Was kostet die Mediation vor dem Güterichter?

Durch die Inanspruchnahme der Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

Gibt es Erfahrungswerte mit der Mediation vor dem Güterichter?

Gerichtliche Mediationen werden bei dem Landgericht Lüneburg seit vielen Jahren mit großem Erfolg durchgeführt. Der Startschuss fiel zu Beginn des Kalenderjahres 2006. Ursprünglich waren vier Kollegen als Mediatoren tätig, im Jahr 2013 waren es dann schon acht. Im Jahr 2012 wurden knapp 400 Verfahren zur Durchführung einer Mediation in die Abteilung abgegeben, in etwa der Hälfte dieser Verfahren wurde die Zustimmung zur Mediation erteilt. Davon wurden letztlich 83 % erfolgreich mit dem Abschluss einer gütlichen Einigung beendet.

Im Land Niedersachsen hat sich Mediation als fester, nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des gerichtlichen Angebots etabliert.

Wer sind die Ansprechpartner?

Als Güterichter sind zur Zeit folgende Richter tätig, die Ihnen für nähere Auskünfte gern zur Verfügung stehen:

Vorsitzender Richter am Landgericht Strunk

Vizepräsident des Landgerichts Heintzmann

Richterin am Landgericht Kreter

Richterin am Landgericht Rickert

Ansprechpartner der Geschäftsstelle für alle Fragen zum technisch-organisatorischen Ablauf: Justizangestellte Wiechert Telefon: 04131 202-235


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