Niedersachsen klar Logo

Verein Naturschutzpark e. V. muss langfristig gepachtete Flächen nicht vorzeitig an Landwirte zurückgeben

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 53/17 Mumm


Verein Naturschutzpark e. V. muss langfristig gepachtete Flächen nicht vorzeitig an Landwirte zurückgeben

Das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in Soltau hat heute die Klagen von drei Landwirten gegen den Verein Naturschutzpark e. V. und die VNP Stiftung Naturschutzpark Lüneburger Heide auf Herausgabe von verpachteten Flächen abgewiesen (7 Lw 10/17, 7 Lw 11/17, 7 Lw 13/17). Die Landwirte hatten zwischen 2000 und 2003 Flächen in einer Gesamtgröße von ca. 13 ha, 49 ha und 135 ha für 30 Jahre an den Verein Naturschutzpark e. V. verpachtet und den Pachtzins vorab erhalten. Daran möchten sie jetzt nicht mehr gebunden sein. Das Landwirtschaftsgericht ist ihnen darin nicht gefolgt.

Die Landwirte hatten argumentiert, die Verträge seien nichtig und wenn dies nicht, so jedenfalls durch außerordentliche bzw. ordentliche Kündigung beendet. Darin hat ihnen das Amtsgericht nicht folgen können, denn:

•Ein in den Verträgen enthaltenes Vorkaufsrecht führe zu einer bloßen Teilnichtigkeit dieser Klausel, denn es sei anzunehmen, dass der Vertrag im Übrigen auch ohne diese Klausel geschlossen worden wäre.

•Das Pachtverhältnis sei außerdem nicht durch eine außerordentliche Kündigung im Juli 2016 beendet worden. Auch wenn die Bewirtschaftung der verpachteten Flächen bereits seit einigen Jahren durch die Stiftung und nicht mehr durch den eigentlichen Vertragspartner der Landwirte, den Verein Naturschutzpark e. V. erfolge, sei ein eventuell ursprünglich bestehendes Kündigungsrecht mittlerweile durch Zeitablauf verwirkt. Denn die Bewirtschaftung durch die Stiftung sei den Landwirten durch verschiedene Schreiben bzw. Veranstaltungen lange bekannt gewesen.

•Eine schließlich ausgesprochene ordentliche Kündigung scheitere an der wirksam vereinbarten Befristung.

Gegen die Urteile ist Berufung zum Oberlandesgericht Celle möglich.


Burghard Mumm

Vizepräsident des Landgerichts














Artikel-Informationen

erstellt am:
27.09.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln