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Urteil im Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Betruges

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 2/18 Dr. Stodolkowitz


Lüneburg. Das Urteil der 1. großenStrafkammer des Landgerichts Lüneburg als Staatsschutzkammer vom7. Dezember 2017 im Verfahren wegen Beteiligung an einer kriminellenVereinigung sowie gewerbs- und bandenmäßigen Betruges ist bezüglich eines dersechs Angeklagten rechtskräftig. Der 37jährige, den die Staatsschutzkammerwegen Betruges und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünfJahren verurteilt hat, hat gegen das Urteil kein Rechtsmittel eingelegt. Dieweiteren fünf Angeklagten, die zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und sechsMonaten bis zu acht Jahren verurteilt worden sind, haben Revision eingelegt;über das Rechtsmittel hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu entscheiden.

DieStaatsschutzkammer hat es als erwiesen angesehen, dass drei der sechsAngeklagten führende Personen der sogenannten „Diebe im Gesetz“ im RaumHannover waren, die als kriminelle Vereinigung anzusehen sind. Die übrigen dreiAngeklagten, darunter der 37jährige, wurden wegen Betruges undUrkundenfälschung verurteilt (siehe Pressemitteilung Nr. 68/17 vom7. Dezember 2017.

Das Verfahrenwar eines der aufwendigsten Verfahren in der Geschichte des LandgerichtsLüneburg. Die Hauptverhandlung begann im Februar 2015 und beanspruchteinsgesamt 195 Verhandlungstage mit bezifferbaren Kosten von rund vier bisfünf Millionen Euro. Wie der Vorsitzende der Staatsschutzkammer in seinerUrteilsbegründung hervorhob, sind die Kosten durch die Bedeutung des Verfahrensgerechtfertigt: Dieses sei ein wichtiges Signal, dass der RechtsstaatStrukturen der organisierten Kriminalität in Gestalt krimineller Vereinigungenentschlossen bekämpfe.

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erstellt am:
11.01.2018

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