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Hauptverhandlung wegen Wohnungseinbruchdiebstahls u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 29/18 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls u. a.

Am 25. September 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 3. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 22 und 33 Jahren wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in 2 Fällen und in 37 weiteren Fällen wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, davon in einem Fall im Versuch.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, in den Jahren 2011-2015 im nord-deutschen Raum, u.a. in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen und Lüchow-Dannenberg, jeweils gemeinschaftlich eine Vielzahl von Diebstählen begangen zu haben. Dabei hätten die Angeklagten nach den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft in sehr unterschiedlichem Umfang Beute erzielt, darunter Bargeld, Geldschränke, Girokarten, Schmuck, Münzen, Kupferkabel, elektronische Geräte, Werkzeuge, Medikamente und Lebensmittel. In Hitzacker und Langendorf seien sie dabei jeweils in ein Wohnhaus eingebrochen. Außerdem hätten sich die Angeklagten in 36 weiteren Fällen zur Tatbegehung gewaltsam Zugang zu Kindertagesstätten, Schulen, Gaststätten, Arztpraxen, Museen, Lagerhallen, Wohnwagen, Geschäfts-, Betriebs- bzw. sonstigen Büroräumen bzw. einem verschlossenen Betriebsgelände verschafft, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei. In einem Fall hätten sie schließlich einen freistehenden Zigarettenautomaten entwendet.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 17. und 23. Oktober, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, be-stimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.09.2018

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