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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 6/18 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 06. Februar 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 35 Jahren wegen versuchten Mordes an 15 Menschen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, mit versuchter Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und mit gefährlicher Körperverletzung an 6 Menschen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in der Nacht vom 11. auf den 12.02.2017 in Celle ein Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt zu haben. Der Angeklagte habe, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, im Keller des Hauses vergossenes Benzin angezündet und den Gashahn geöffnet. Durch den Brand bzw. eine beabsichtigte Explosion habe der Angeklagte seine in dem Haus aufhältige ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Partner heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln töten wollen. Er habe sich nämlich nicht damit abfinden können, dass sie ihr Leben mit einem anderen Mann weiterführen werde. Dabei habe er gewusst bzw. billigend in Kauf genommen, dass auch die übrigen Bewohner des Mehrparteienhauses, darunter seine leibliche Tochter, hätten sterben können. Da die Bewohner das Feuer noch rechtzeitig entdeckt hätten, habe die hinzugerufene Feuerwehr sie retten, den Brand in den Kellerräumen löschen und das Gas abstellen können, ohne dass es zu einer Explosion gekommen sei. Allerdings hätten sich sechs Bewohner wegen des Verdachts auf Rauchvergiftung einer medizinischen Behandlung unterziehen müssen. Die Brandschäden hätten u. a. die Strom- und Gasversorgung in Mitleidenschaft gezogen, sodass die Wohnungen für etwa sechs Wochen nicht bewohnbar gewesen seien.

Fortsetzungstermine sind auf den 07., 09., 14., 16., 21. und 23. Februar sowie auf den 01., 05. und 07. März 2018, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs, für den zweiten Verhandlungstag sind zehn, für den dritten Verhandlungstag sind fünf, für den vierten Verhandlungstag sind sieben und für den fünften Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer vier Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2018

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