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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes an einem Autohändler in Wietze

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 1/18 Dr. Stodolkowitz


Lüneburg. Am Montag, dem 8. Januar2018 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von 20 und 41Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen die Angeklagten folgende Vorwürfe: Der jüngere der beiden Angeklagten, ein zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alter Yezide, habe im Sommer 2017 erfahren, dass zwischen seiner Schwester und dem Geschädigten, einem 47jährigen Autohändler aus Wietze, schon seit geraumer Zeit eine Liebesbeziehung bestanden habe. Da er in der Beziehung seiner Schwester mit einem Nicht-Yeziden eine Kränkung der Familienehre gesehen habe, habe er sich entschlossen, den Geschädigten zu töten und so die verletzte Ehre wiederherzustellen. Der damals 40jährige ältere Angeklagte, ein gemeinsamer Bekannter des jüngeren Mitangeklagten und des Geschädigten, habe sich bereit erklärt, für die Tötung eine scharfe Schusswaffe zur Verfügung zu stellen; ihn hat die Staatsanwaltschaft deshalb als Mittäter angeklagt. Am Abend des 23. Juli 2017 habe der 19jährige den Geschädigten im Verkaufsgeschäft seines Autohandels in Wietze aufgesucht, um mit ihm zunächst ein scheinbar friedliches Gespräch zu führen. Während sich der Geschädigte in Sicherheit gewiegt habe, habe der 19jährige die durch den 40jährigen zuvor neben der Eingangstür bereitgelegte Schusswaffe ergriffen und den Geschädigten unvermittelt aus etwa einem Meter Entfernung in die Brust geschossen, woraufhin dieser zusammengebrochen sei. Nachdem er bemerkt habe, dass der Geschädigte noch lebte, habe er diesem die Waffe an den Kopf gehalten und mehrfach abgedrückt, wobei sich jedoch kein Schuss mehr gelöst habe. Als es dem Geschädigten gelungen sei, trotz seiner lebensgefährlichen Verletzung aufzustehen, sei der Angeklagte geflüchtet.

Beide Angeklagte befinden sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung drohen ihnen langjährige Freiheitsstrafen.

Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer zwei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 15., 29. und 31. Januar, 1., 2., 14., 16., 23. und 28. Februar sowie 7., 8., 9., 14.,15. und 16. März 2018, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt.

Für dasVerfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet.Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardo­wicker Straße zugänglich. Angehörige der Presse haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Zehn Sitzplätze sind für Pressevertreter reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal bis zum Beginn der Sitzung nach Weisung des instruierten Pressesprechers gestattet. Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im Gerichtsgebäude, insbesondere im Foyer vor dem Saal, nicht zulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch den Pressesprecher genehmigt werden. Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Freitag, dem 5. Januar 2018, 12:00 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-305) abzustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.01.2018

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