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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 7/18 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 15. Februar 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 28 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, im August 2017 einen damals 77-Jährigen, bei dem er in Celle gewohnt habe, mit einer Gehstütze auf Arm bzw. Knie geschlagen zu haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte seinen Wohnungsgeber am 31.08.2017 mehrfach massiv gegen Kopf und Oberkörper geschlagen und getreten haben. Der Angeklagte habe hierbei billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte habe versterben können. Der Geschädigte, der sich infolgedessen einer Notoperation habe unterziehen und ins künstliche Koma versetzt werden müssen, habe eine Vielzahl von Frakturen und Hämatomen sowie einen Pneumothorax davon getragen. Auf Grund seiner Verletzungen bestehe weiterhin Lebensgefahr. Infolge eingetretener Hirnblutungen werde bei ihm eine Behinderung zurückbleiben und könne er kein eigenständiges Leben mehr führen.

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von versuchtem Totschlag ausgegangen. Die Kammer hat jedoch bei Eröffnung einen hinreichenden Tatverdacht wegen versuchten Mordes angenommen. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. und 22. Februar sowie auf den 02., 06., 12. und 14. März 2018, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind elf, für den zweiten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2018

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