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Hauptverhandlung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Lüneburg. Am 17. Januar 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Strafkammer das Verfahren gegen einen heute 26-jährigen Angeklagten wegen zweier Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten vor, im März 2017 in Soltau den damals 15-jährigen Zeugen gefragt zu haben, ob er dem Angeklagten 13 Gramm Marihuana besorgen könne, wodurch er den minderjährigen Zeugen veranlasst habe, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben. Der Zeuge habe eingewilligt und dem Angeklagten das Marihuana noch am selben Tag übergeben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft Ende April ca. 0,5 Gramm Marihuana für den Konsum in seinem Auto aufbewahrt haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 25.01. und 08.02. bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge und für den zweiten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2019

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