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Hauptverhandlung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 59/17 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Lüneburg. Am 01. November 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 38 Jahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in seiner Wohnung in Winsen (Luhe) im Juni 2016 mit einer professionellen Aufzuchtanlage unerlaubt Marihuanapflanzen für einen späteren Verkauf angebaut und dabei die Grenze zur nicht geringen Menge überschritten zu

haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 02., 06. und 07. November 2017, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

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erstellt am:
23.10.2017

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