Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 39/18 Luedtke



Lüneburg. Am 15. November 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Strafkammer als Schwurgericht das Verfahren gegen eine heute 25-jährige Angeklagte wegen Mordes.


Das Landgericht Lüneburg hatte die Angeklagte im Januar 2018 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision der Angeklagten hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf, bestätigte aber die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen. Zur Begründung führte der Bundesgerichtshof aus, dass das Landgericht einen förmlichen Hinweis darauf hätte erteilen müssen, dass es die Motivlage der Angeklagten möglicherweise anders werte, als die Staatsanwaltschaft.


Im Kern hatte das Landgericht festgestellt, dass die Angeklagte im Dezember 2016 ihr vier Monate altes Kind erstickt und ihm anschließend den Kopf abgetrennt hat. Hierbei habe die Angeklagte das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe verwirklicht, da sie sich ein unabhängiges Leben ohne Kind gewünscht und sich an dem Vater des Kindes habe rächen wollen, da er ihr Leben dadurch „kaputtgemacht“ habe, dass er sie mit dem Kind allein gelassen habe. Demgegenüber war die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die Angeklagte das Kind aus Rache für erlittene Gewalt durch den Kindesvater getötet habe.


Fortsetzungstermine sind auf den 29. November, 03., 10. und 14. Dezember, 07., 15., 23. und 30 Januar sowie auf den 06. und 25. Februar bestimmt. Für die Verhandlung sind zwei Sachverständige geladen, für die ersten drei Verhandlungstage darüber hinaus insgesamt zehn Zeugen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.11.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln