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Hauptverhandlung wegen Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 49/17 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen Mordes


Lüneburg. Am 28. September 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 42 Jahren wegen Mordes und wegen Bedrohung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen.


Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 01.04.2017 in Lüneburg einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Bereits in den Wochen vor der Tat sei es, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, zwischen dem Angeklagten und seinem späteren Opfer zu Streit über die Zustellung eines Wochenblatts gekommen, für welche der als Austräger tätige Angeklagte an der Adresse seines Opfers zuständig gewesen sei. Nachdem es am Tattage zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen sei, habe sich der in der Nachbarschaft wohnende Angeklagte nach Hause begeben und dort mit einem Küchenmesser bewaffnet. Nach Rückkehr zum Grundstück seines Opfers sei es zu neuerlichem Streit gekommen. Um sich für ihm aus seiner Sicht zu Unrecht gemachte Vorhaltungen zu rächen, habe der Angeklagte mit Tötungswillen mehrfach mit dem Messer auf sein Opfer eingestochen, welches sich keiner Gefahr für Leib und Leben versehen habe. Der Angeklagte habe erst von seinem Opfer abgelassen, als er durch dessen herbeieilenden Sohn entwaffnet worden sei. Trotz sofortiger notärztlicher Versorgung sei das Opfer wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlegen.

Während er von dem Sohn bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten worden sei, habe der Angeklagte jenen und die zwischenzeitlich hinzugekommene Ehefrau des Opfers sowie einen weiteren Sohn mit dem Tode bedroht.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.


Fortsetzungstermine sind auf den 16., 23., 25. und 27. Oktober sowie auf den 03. November 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zunächst fünf Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.


Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal bis zum Beginn der Sitzung nach Weisung des instruierten Pressesprechers gestattet. Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Dienstag, dem 26. September 2017, mit der Pressestelle des Landgerichts abzustimmen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.09.2017
zuletzt aktualisiert am:
12.09.2017

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