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Hauptverhandlung wegen eines im Vollrausch begangenen Tötungsdelikts u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 33/18 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 30. Oktober 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 21 Jahren wegen Vollrauschs in Tateinheit mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, sich am Abend des 20.03.2018 und in der Nacht zum 21.03.2018 vorsätzlich durch den Konsum von Betäubungsmitteln in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand einen Totschlag begangen zu haben. Der Angeklagte, der schon früher mehrfach Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen gemacht haben und Kenntnis insbesondere auch von den besonderen halluzinogenen Eigenschaften von LSD gehabt haben soll, soll am frühen Abend des 20.03.2018 in dem Haus, wo der Angeklagte mit seinen Eltern und Geschwistern, die am Nachmittag in den Urlaub gefahren waren, wohnte, zunächst im Einvernehmen mit seiner damals 18-jährigen Lebensgefährtin gemeinsam mit dieser von ihm besorgtes LSD konsumiert haben. Im Verlauf des Abends und der späteren Nachtstunden sei der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft weiter, in einen derartigen psychotischen Zustand geraten, dass er mehrfach mit mindestens einem Messer aus dem dortigen Haushalt auf seine ebenfalls unter Einfluss des Rausches stehende Lebensgefährtin eingestochen und diese dabei tödlich verletzt habe.

Fortsetzungstermine sind auf den 5., 8., 12., 16. und 21. November 2018, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 4 Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind sechs Zeugen und für den dritten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.10.2018

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