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Hauptverhandlung wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 44/18 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 21. Dezember 2018 um 09:30 Uhr beginnt erneut in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 29 Jahren wegen bandenmäßigen Einbruchsdiebstahls in 17 Fällen, wobei es in vier Fällen beim Versuch blieb.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in den Jahren 2012 und 2013 zusammen mit mindestens elf weiteren Tätern, in wechselnder Beteiligung, aber mindestens zu viert, durch 17 Taten in Lüneburg, Seevetal, Glückstadt, Lauenburg/Elbe, Hohenwestedt, Ellerau, Norderstedt, Oststeinbek, Langeln, Hamburg und Uelzen jeweils in Lagerhallen, umschlossene Höfe, Container u. ä. eingebrochen zu sein und von dort diverses Stehlgut, vorzugsweise Kupfer- und Bronzekabel, Werkzeuge, Maschinen und Metallschrott, im Wert von über insgesamt 300.000 € mit einem jeweils kurz vor den Taten angemieteten Lkw abtransportiert zu haben, um dieses in der Folge bei Schrotthändlern zum Kauf anzubieten.

Das Verfahren hatte bereits im Oktober 2018 begonnen. Da das Verfahren wegen Erkrankung eines Richters länger als drei Wochen unterbrochen werden musste, muss mit der Hauptverhandlung gemäß § 229 Abs. 4 der Strafprozessordnung von neuem begonnen werden.

Fortsetzungstermine sind auf den 09., 14., 17., 25. und 29. Januar, sowie auf den 05., 08., 19. und 26. Februar 2019, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Es sind insgesamt 23 Zeugen geladen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2018

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