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Hauptverhandlung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Landgericht Lüneburg

12.07.2016 Nr. 43/16 Wulff

Hauptverhandlung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Lüneburg. Vor der 1. großen Strafkammer beginnt am 27. Juli 2016 um 9.30 Uhr in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 32 und 25 Jahren wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, dass sie am 21. Oktober 2015 etwa 13,66 Kilogramm Marihuana (brutto) erworben und in die Wohnung eines Angeklagten in Lüneburg geliefert bekommen haben sollen, das zum gemeinsamen gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein soll. Zudem sollen die Angeklagten in dieser Wohnung gemeinsam weitere 788,1 Gramm Marihuana (brutto), 62,5 Gramm Haschisch (netto), etwa 436,2 Gramm Amphetamine (brutto), 1029 Ecstasy-Tabletten sowie 412 LSD-Pappen gelagert haben. Auch diese Betäubungsmittel sollen zum gemeinsamen gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt gewesen sein; 40 Gramm Amphetamine sollen die Angeklagten am Tattag an einen Abnehmer veräußert haben. Weitere in der Wohnung gelagerte 7,1 Gramm Marihuana sollen dagegen zum gemeinsamen Konsum der Angeklagten bestimmt gewesen sein.

Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 28. Juli 2016 sowie 1., 8. und 12. August 2016, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

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erstellt am:
13.07.2016

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