Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls

Landgericht Lüneburg

11.07.2016 Nr. 41/16 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls

Lüneburg. Am 2. August 2016 um 9:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen einen 35jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen dem 13. April und dem 15. Mai 2015 an sieben Taten einer Diebesbande beteiligt gewesen zu sein, deren Mitglieder in wechselnder Zusammensetzung Einbrüche in Raiffeisenmärkte in ganz Niedersachsen begangen haben sollen, um Waren von erheblichem Wert zu entwenden. Insbesondere soll es ihnen um Pflanzenschutz- und Düngemittel gegangen sein, die sie anschließend gewinnbringend verkauft haben sollen. In drei der sieben dem Angeklagten vorgeworfenen Fälle blieb es beim Versuch; in den übrigen vier Fällen sollen Pflanzenschutz- und Düngemittel, sonstige Gegenstände sowie Bargeld im Wert von insgesamt über 170.000 EUR entwendet worden sein. Gegen weitere Angehörige der Diebesbande werden gesonderte Verfahren geführt.

Die Verhandlung beginnt am 2. August 2016 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann soll der Angeklagte Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag einen Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 8. und 12. August 2016, jeweils 9:15 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln