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Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls

Landgericht Lüneburg

11.07.2016 Nr. 40/16 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls

Lüneburg. Am 1. August 2016 um 9:30 Uhr beginnt vor der 10. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 29 und 35 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, zwischen dem 11. März 2013 und dem 19. Juni 2013 jeweils nachts an Autobahnraststätten und -parkplätzen in großem Umfang Waren aus abgestellten Lkw entwendet zu haben. Dabei sollen sie gemeinsam mit mehreren anderen Personen gehandelt haben, gegen die gesonderte Strafverfahren geführt werden. Gestohlen wurden vor allem Kleidungsstücke, Schuhe und Handtaschen. So sollen die Täter in der Nacht vom 23./24. März 2013 aus einem Sattelauflieger rund 42.000 Schals und 624 Geldbörsen entwendet haben Dem 29jährigen Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft acht derartige Taten vor; der 35jährige soll am drei Taten beteiligt gewesen sein. Der Wert der entwendeten Gegenstände soll sich auf insgesamt rund 280.000 EUR belaufen.

Die Verhandlung beginnt am 1. August 2016 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann sollen die Angeklagten Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 4. und 8. August 2016, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2016

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