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Hauptverhandlung wegen Überfällen auf Juweliergeschäfte u. a.

Landgericht Lüneburg

11.07.2016 Nr. 39/16 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen Überfällen auf Juweliergeschäfte u. a.

Lüneburg. Am 27. Juli 2016 um 9:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen zwei Angeklagte aus Hamburg im Alter von 31 und 40 Jahren wegen des Verdachts des besonders schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung, des fünffachen schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung, des versuchten besonders schweren Raubes mit gefährlicher Körperverletzung und der gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Gegenstand dieses Anklagevorwurfs sind Überfälle auf Juweliergeschäfte in Munster, Scheeßel, Schneverdingen und Rotenburg (Wümme), auf eine Spielhalle in Seevetal, einen Edeka-Getränkemarkt in Amelinghausen und eine Bäckerei in Gifhorn sowie die Zerstörung eines stationären Geschwindigkeitsmeßgeräts, eines sogenannten Starenkastens. Die Taten sollen sich im Zeitraum von September 2015 bis Februar 2016 ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft geht insgesamt von einer Tatbeute von über 300.000 EUR aus.

Im einzelnen:

Am 25. September 2015 sollen die Angeklagten gegen Mittag maskiert den Verkaufsraum eines Juweliergeschäfts in Munster betreten haben. Dort hätten sie, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, zwei Frauen mit einem wie eine Pistole aussehenden Gegenstand bedroht und sie mit Kabelbindern gefesselt. Aus dem Tresor sowie Vitrinen hätten sie Schmuck im Wert von über 77.000 EUR entwendet. Außerdem sollen sie einer der beiden Frauen ihr Portemonnaie mit 40 EUR Bargeld und persönlichen Papieren gestohlen haben.

Auf dieselbe Weise sollen die Angeklagten am Nachmittag des 9. November 2015 ein Juweliergeschäft in Scheeßel und am Vormittag des 27. November 2015 ein Juweliergeschäft in Schneverdingen überfallen haben. In Scheeßel sollen sie Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von etwa 91.000 EUR, in Schneverdingen Schmuck im Wert von rund 88.000 EUR erbeutet haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten des weiteren vor, am 6. Januar 2016 gegen 8:30 Uhr einen Edeka-Getränkemarkt in Amelinghausen überfallen zu haben. Maskiert hätten sie den Verkaufsraum betreten, mit einer geladenen Schreckschußwaffe einen Mitarbeiter bedroht und diesen sodann mit Kabelbindern gefesselt. Vergeblich hätten sie versucht, die Kasse des Marktes zu öffnen. Als zwei weitere Männer in den Markt gekommen seien, hätten sie diese ebenfalls mit der Schreckschußwaffe bedroht, einem von ihnen dieselbe an den Kopf geschlagen und gegen den anderen Pfefferspray gesprüht. Einer der Männer sei mit einer erhobenen Glasflasche auf die Angeklagten zugegangen. Der 40jährige hätte daraufhin mehrfach auf den Mann geschossen, ohne ihn hierdurch jedoch zu verletzen. Sodann seien die Angeklagten geflüchtet.

Nach der Tat in Amelinghausen sollen die Angeklagten ebenfalls am 6. Januar 2016 im Laufe des Vormittags ein Juweliergeschäft in Rotenburg (Wümme) überfallen haben, indem sie die Inhaberin mit der Schreckschußpistole bedroht und sie mit Kabelbindern gefesselt hätten. Aus dem Tresor sowie aus Schränken im Verkaufsraum hätten sie Schmuck und andere Wertsachen im Gesamtwert von etwa 70.000 EUR entwendet.

Im Anschluß an die Tat in Rotenburg (Wümme) wurden die Angeklagten gegen Mittag mit ihrem Pkw auf der Bundesstraße 215 durch ein stationäres Geschwindigkeitsmeßgerät wegen überhöhter Geschwindigkeit „geblitzt“. Aus Wut hierüber sollen sie sich am 8. Januar 2016 gegen 1:30 Uhr in der Nacht zu der Meßanlage begeben, die Schutzverglasung der Kameralinse entfernt und das Gerät mit einer Dose mit Feuerzeuggas in Brand gesetzt haben. Das Gerät wurde zerstört; den Schaden beziffert die Staatsanwaltschaft mit etwa 10.000 EUR.

In den Morgenstunden des 19. Januar 2016 sollen die Angeklagten eine Spielhalle in Seevetal überfallen haben. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft betraten sie die Spielhalle maskiert und bedrohten eine Angestellte mit einem wie eine Pistole aussehenden Gegenstand. Aus der Kasse hätten die Angeklagten Bargeld in Höhe von 240 EUR entwendet. Während der 40jährige Angeklagte die Angestellte an den Händen mit Kabelbindern gefesselt habe, habe der 31jährige zwei Spielautomaten aufgehebelt und ihnen Münzgeld in Höhe von gut 1.500 EUR entnommen. Als das Telefon der Spielhalle geklingelt habe, seien sie geflüchtet.

Schließlich sollen die Angeklagten am späten Nachmittag des 1. Februar 2016 eine Bäckerei in Gifhorn überfallen haben. Maskiert und mit einem Teleskopschlagstock bewaffnet hätten sie den Geschäftsraum betreten. Nachdem sie die Angestellte mit der Faust gegen den Kopf geschlagen hätten, hätten sie aus der Kasse Bargeld in Höhe von rund 600 EUR entwendet. Anschließend hätten sie gegen die Angestellte Pfefferspray gesprüht, ihr Portemonnaie und ihr Mobiltelefon an sich genommen und seien mit der Beute geflüchtet. Am Abend desselben Tages wurden sie durch die Polizei verhaftet.

Die Angeklagten befinden sich seitdem in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihnen eine langjährige Freiheitsstrafe im Rahmen von fünf bis 15 Jahren. Für den 40jährigen kommt laut Anklageschrift darüber hinaus die Sicherungsverwahrung in Betracht.

Die Verhandlung beginnt am 27. Juli 2016 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann sollen die Angeklagten Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag drei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 11., 15., 16., 17., 23., 26. August, 5., 6., 8., 30. September sowie 18. Oktober 2016, jeweils 9:00 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2016

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