Artikel-Informationen
erstellt am:
19.04.2016
Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahme
Lüneburg. In dem Verfahren gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt wegen Vorteilsannahme wird die Hauptverhandlung am 25.04.2016 um 10.00 Uhr fortgesetzt.
Es ist beabsichtigt, die Beweisaufnahme an diesem Tage zu schließen und die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung zu hören. Derzeit ist die Urteilsverkündung für den Nachmittag beabsichtigt.
Hinsichtlich des Vorwurfes der Verletzung von Dienstgeheimnissen wird auf die Pressemitteilung vom 08.04.2016 (Nr. 25/16) hingewiesen. Hinsichtlich dieses Tatvorwurfs hat die Kammer das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt.
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19.04.2016