Artikel-Informationen
erstellt am:
11.04.2016
Hauptverhandlung wegen Vorteilsannahme und Verletzung von Dienstgeheimnissen
Lüneburg. In dem Verfahren gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt wegen Vorteilsannahme und der Verletzung von Dienstgeheimnissen hat die Kammer das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Verletzung von Dienstgeheimnissen am 04.04.2016 auf Antrag der Staatsanwaltschaft gem. § 154 StPO vorläufig eingestellt.
Nach vorläufiger Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme geht die Kammer davon aus, dass sich der Tatvorwurf der Vorteilsannahme bestätigt haben dürfte und die für den Tatvorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu erwartende Strafe neben der für die Vorteilsannahme zu verhängenden Strafe nicht beträchtlich ins Gewicht fallen würde.
Der Hauptverhandlungstermin am 11.04.2016 ist aufgehoben worden. Das Verfahren wird am 18.04.2016 um 09.30 - Uhr voraussichtlich mit den Schlussvorträgen und der Urteilsverkündung - fortgesetzt.
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11.04.2016