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Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

Landgericht Lüneburg 22/16 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen

Lüneburg. Am 5. April 2016 um 8:30 Uhr beginnt vor der 3. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 das Verfahren gegen einen 47jährigen Angeklagten wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Zeitraum zwischen August 2005 und Oktober 2015 als Betreuungs- und Erziehungsperson in einem Kinderheim in Boitze zwei Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren in insgesamt 49 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Den Kindern soll er als „Gegenleistung“ elektronisches Spielzeug und andere Belohnungen versprochen und geschenkt haben. Die 15 Vorfälle zum Nachteil des einen Jungen sollen sich bereits in den Jahren 2005 bis 2007 ereignet haben. Den anderen Jungen soll der Angeklagte im Jahre 2015 34mal missbraucht haben. Von zahlreichen Taten soll er Foto- und Videoaufnahmen angefertigt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer bereits einen Sachverständigen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 11. April, 2., 9., 11., 19., 30. Mai, 14. Juni, 6. und 7. Juli 2016, jeweils 9:30 Uhr, sowie den 4. Juli 2016, 13:00 Uhr, in Saal 21 bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.03.2016

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