Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Raubes in Seevetal

Landgericht Lüneburg 07/16 Dr. Stodolkowitz


Hauptverhandlung wegen Raubes in Seevetal

Lüneburg. Am 9. Februar 2016 um 8:30 Uhr beginnt vor der 3. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 das Verfahren gegen vier Angeklagte wegen des Vorwurfs des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit besonders schwerem Raub sowie des Einbruchsdiebstahls. Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Männern im Alter von 20, 21, 30 und 31 Jahren vor, am 14. Juni 2015 eine 63jährige Frau in ihrem Haus in Seevetal ausgeraubt zu haben. In Abwesenheit der Geschädigten sollen drei der vier Angeklagten, denen der vierte das Haus zuvor genau beschrieben haben soll, auf Grund eines gemeinsamen Tatplans in den Abendstunden des Tattages durch Aufhebeln der Kellertür in das Haus eingebrochen sein. Dieses hätten sie, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, durchsucht und Uhren sowie Schuck an sich genommen, aber den Tresor nicht öffnen können. Um auch an dessen Inhalt zu gelangen, hätten sie gewartet, bis nach einigen Stunden die Geschädigte nach Hause gekommen sei. Diese hätten sie mit einem Kuhfuß bedroht und sich von ihr den Schlüssel zum Tresor geben lassen, in dem sich über 8.000,-- EUR Bargeld, Schmuck sowie Bank- und Kreditkarten befunden hätten. Den Schmuck, den die Geschädigte am Körper getragen habe, hätten sie ihr von den Händen und vom Hals gerissen. Insgesamt sollen die Angeklagten neben der genannten Summe Bargeld Uhren und Schmuck im Wert von rund 20.000,-- EUR erbeutet haben.

Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft drei der vier Angeklagten vor, am 8. Juni 2015 in ein Vereinsgebäude in Salzhausen eingebrochen zu sein. Zwei von ihnen seien durch ein Erdgeschoßfenster, das sie mit einem Kuhfuß aufgehebelt hätten, in das Gebäude gestiegen, während der dritte im Pkw gewartet habe. Aus einem verschlossenen Rollcontainer, dessen Schublade sie durch kräftiges Ziehen geöffnet hätten, sollen sie rund 4.000,-- EUR Bargeld entwendet haben.

Drei der vier Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung drohen den Angeklagten jeweils fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind für den 22. und 29. Februar sowie 7. und 18. März 2016, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln