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Befangenheitsantrag im Strafverfahren gegen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten zurückgewiesen

Landgericht Lüneburg 05/16 Albers


Befangenheitsantrag im Strafverfahren gegen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten zurückgewiesen.

Lüneburg. Der Befangenheitsantrag des Angeklagten vom 11.01.2016 gegen die Berufsrichter der Kammer ist zurückgewiesen worden. Die Hauptverhandlung wird wie geplant am 19.01.2016 um 09.30 Uhr fortgesetzt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2016

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