Artikel-Informationen
erstellt am:
18.01.2016
Befangenheitsantrag im Strafverfahren gegen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten zurückgewiesen.
Lüneburg. Der Befangenheitsantrag des Angeklagten vom 11.01.2016 gegen die Berufsrichter der Kammer ist zurückgewiesen worden. Die Hauptverhandlung wird wie geplant am 19.01.2016 um 09.30 Uhr fortgesetzt.
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18.01.2016