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Klage auf Schmerzensgeld nach Tötung der 17-jährigen Frederike von M.

Landgericht Lüneburg 42/15 Frau Albers

Klage auf Schmerzensgeld nach Tötung der 17-jährigen Frederike von M.

Lüneburg. Die 2. Zivilkammer verhandelt am 19.08.2015 um 11.30 Uhr in Saal 142 über die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld des Vaters der am 04.11.1981 getöteten Frederike von M..

Dieser nimmt den Beklagten auf Zahlung von 7.000,00 EUR als Teilbetrag eines Schmerzensgeldes in Höhe von 21.000,00 EUR wegen der durch die Tötung seiner Tochter erlittenen physischen und psychischen Beeinträchtigungen in Anspruch. Der Beklagte war am 01.07.1982 durch das Landgericht Lüneburg wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil auf die Revision des Beklagten aufgehoben hatte, wurde dieser am 13.05.1983 vom Tatvorwurf rechtskräftig freigesprochen.

Der Beklagte hat die Einrede der Verjährung erhoben.

Die Parteien werden in der mündlichen Verhandlung, in der die Sach- und Rechtslage erörtert wird, von ihren Prozessbevollmächtigten vertreten. Das persönliche Erscheinen wurde nicht angeordnet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Urteil im Zivilverfahren in der Regel in einem gesonderten Termin verkündet wird.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2015

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