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Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Landgericht Lüneburg 16.04.2015 Nr. 18/15 Albers

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Lüneburg. Vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 21.04.2015 um 09.30 Uhr im großen Saal der Ritterakademie, Am Graalwall 8 in 21335 Lüneburg die Hauptverhandlung gegen den 93 Jahre alten Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Hannover vorwirft, zwischen dem 16.05.1944 und 11.07.1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben (vgl. wegen der Einzelheiten Pressemitteilung vom 17.09.2014 Nr. 27/14; abrufbar auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg unter www.Landgericht-Lueneburg.de).

Aufgrund des großen öffentlichen Interesses wird noch einmal auf folgende Punkte besonders hingewiesen:

Im Bereich der Straße Am Graalwall ist an den Verhandlungstagen aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen mit Behinderungen zu rechnen. Der Am Graalwall befindliche Parkstreifen wird an den Verhandlungstagen der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird ab dem 21.04.2015 im Bereich der Neuetorstraße zwischen der Zufahrt zum unbefestigten Parkplatz des Landkreises Lüneburg und dem Schanzenweg eine Halteverbotszone ausgewiesen werden, die für Pressefahrzeuge reserviert sein wird. Die Parkplätze an der Kfz-Zulassungsstelle und an der Kreisverwaltung stehen Besuchern der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Der Zugang zur Hauptverhandlung ist für die Öffentlichkeit wie folgt geregelt:

Neben den 60 Plätzen für Medienvertreter stehen weitere 60 Plätze für Zuhörer zur Verfügung. Medienvertreter und Zuhörer erhalten Zugang zum Gebäude ausschließlich über den Haupteingang. Dieser wird um 08.30 Uhr geöffnet. Beim Haupteingang befinden sich zwei Sicherheitsschleusen, eine für die Medienvertreter und eine weitere für Zuhörer. Prozessbeteiligten wird an den Sicherheitsschleusen bevorzugt Einlass gewährt.

Zuhörer werden in der Reihenfolge ihres Erscheinens in den Sitzungssaal eingelassen. Es dürfen nur so viele Zuhörer eingelassen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Zuhörer müssen einen gültigen, auf ihren Namen ausgestellten amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Die Ausweise werden am Eingang kopiert; die Kopien nach Schluss der Sitzung vernichtet. Zuhörern ist nicht gestattet, Taschen in den Sitzungssaal mitzunehmen. Am Eingangsbereich werden Schließfächer bereitgehalten. Eine Haftung für abgegebene Gegenstände wird nicht übernommen. Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Verbot von Waffen und gefährlichen Werkzeugen. Auch Mobiltelefone und Laptops oder Tablets dürfen nicht mit in den Sitzungssaal genommen werden. Zuhörern ist darüber hinaus das Mitnehmen folgender Gegenstände nicht gestattet: Wurfgegenstände (z.B. Flaschen, Dosen, Obst, Eier, Haarbürsten, Farbbeutel, Bücher), Flugblätter, Transparente, Trillerpfeifen, Glocken und ähnliche zum Lärm verursachen geeignete Gegenstände sowie Kugelschreiber und Füllfederhalter. Verlässt ein Zuhörer das Gebäude vor Ende des Sitzungstages wird sein Platz dem nächsten Interessenten zur Verfügung gestellt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.04.2015

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