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Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz

Landgericht Lüneburg 16/15 / Albers
10.04.2015

Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz -

Poolführer und wichtige Hinweise

Lüneburg. Folgende akkreditierte Pressevertreter sind in dem Strafverfahren gegen Oskar G., das am 21.04.2015 um 09.30 Uhr in der Ritterakademie, Am Graalwall 12 in Lüneburg beginnt, zum Poolführer bestimmt worden:

Fernsehen

öffentlich-rechtlich

ARD

Martina Thorausch (Vertreter Christoph Hamann)

m.thorausch@ndr.de; 0511/9882438

privat-rechtlich

Thomson Reuters

Oliver Barth und Stefan Remter (Vertreter Martin Schlicht und Christopher Stern)

Nicole.Moritz@thomsonreuters.com; 030/28885011

Ausland

BBC News

Jenny Hill (Vertreter Michael Steininger)

Jenny Hill@BBC.co.UK; 0172/3136908

Foto

Agenturfotografen

Julian Stratenschulte (Vertreter Jochen Lübke)

dpa

hannover.foto@dpa.com; 0511/12405153

Odd Andersen (Vertreter Ronny Hartmann)

Fotograf AFP

Foto.berlin@AFP.COM; 030/30876343

Freie Fotografen

Andreas Tamme (Vertreter Hans-Jürgen Welge)

tamme@tonwert21.de; 0171/8360289

Michael Behns (Vertreterin Kerstin Thomas)

fotobehns@gmail.com; 0171/5201094

Wichtige Hinweise:

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nur den Poolführern gestattet ist, vor dem Beginn der Hauptverhandlung im Sitzungssaal Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen. Soweit die Akkreditierung von Fotografen in der Pressemitteilung vom 27.02.2015 (Nr. 12/15) bestätigt worden ist, sollte dies lediglich über die erfolgreiche Akkreditierung informieren. Die Akkreditierung berechtigt jedoch noch nicht zu Foto- oder Filmaufnahmen im Sitzungssaal. Im Übrigen Gebäude der Ritterakademie sind Foto- und Filmaufnahmen aufgrund der Verfügung des Vorsitzenden vom 23.01.2015 nicht gestattet.

Die Einlasskontrollen sollen am 21.04.2015 um 08.30 Uhr beginnen. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Ort einzufinden. Der Vorsitzende hat in seiner Verfügung vom 23.01.2015 bestimmt, dass akkreditierte Pressevertreter ihren Sitzplatz bis 09.15 Uhr eingenommen haben müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Plätze werden dem sog. Verfügungskontingent zugeschlagen und an die nicht akkreditierten Medienvertreter in der Reihenfolge ihres Erscheinens vergeben. Nicht akkreditierte Medienvertreter müssen sich hierzu unter Vorlage eines gültigen Presseausweises oder eines anderen geeigneten Nachweises jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eine an der Sicherheitsschleuse bereit liegende Liste eintragen.

Soweit akkreditierte Medienvertreter ihren Sitzplatz einem bisher nicht angezeigten Vertreter oder einem Journalisten eines anderen Mediums überlassen wollen, müssen sie dies 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich gegenüber der Pressestelle des Landgerichts anzeigen (Fax Nr.: 04131 202 325).

Für weitergehende Informationen zu den getroffenen Sicherheitsanordnungen wird auf die Pressemitteilung Nr. 03/15 vom 02.02.2015 verwiesen, die auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg abrufbar ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2015

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