Artikel-Informationen
erstellt am:
10.04.2015
Landgericht Lüneburg 16/15 / Albers
10.04.2015
Hauptverhandlung wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz -
Poolführer und wichtige Hinweise
Lüneburg. Folgende akkreditierte Pressevertreter sind in dem Strafverfahren gegen Oskar G., das am 21.04.2015 um 09.30 Uhr in der Ritterakademie, Am Graalwall 12 in Lüneburg beginnt, zum Poolführer bestimmt worden:
Fernsehen |
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öffentlich-rechtlich |
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ARD Martina Thorausch (Vertreter Christoph Hamann) m.thorausch@ndr.de; 0511/9882438 |
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privat-rechtlich |
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Thomson Reuters Oliver Barth und Stefan Remter (Vertreter Martin Schlicht und Christopher Stern) Nicole.Moritz@thomsonreuters.com; 030/28885011 |
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Ausland |
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BBC News Jenny Hill (Vertreter Michael Steininger) Jenny Hill@BBC.co.UK; 0172/3136908 |
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Foto |
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Agenturfotografen |
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Julian Stratenschulte (Vertreter Jochen Lübke) dpa hannover.foto@dpa.com; 0511/12405153 |
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Odd Andersen (Vertreter Ronny Hartmann) Fotograf AFP Foto.berlin@AFP.COM; 030/30876343 |
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Freie Fotografen |
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Andreas Tamme (Vertreter Hans-Jürgen Welge) tamme@tonwert21.de; 0171/8360289 |
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Michael Behns (Vertreterin Kerstin Thomas) fotobehns@gmail.com; 0171/5201094 |
Wichtige Hinweise:
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass nur den Poolführern gestattet ist, vor dem Beginn der Hauptverhandlung im Sitzungssaal Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen. Soweit die Akkreditierung von Fotografen in der Pressemitteilung vom 27.02.2015 (Nr. 12/15) bestätigt worden ist, sollte dies lediglich über die erfolgreiche Akkreditierung informieren. Die Akkreditierung berechtigt jedoch noch nicht zu Foto- oder Filmaufnahmen im Sitzungssaal. Im Übrigen Gebäude der Ritterakademie sind Foto- und Filmaufnahmen aufgrund der Verfügung des Vorsitzenden vom 23.01.2015 nicht gestattet.
Die Einlasskontrollen sollen am 21.04.2015 um 08.30 Uhr beginnen. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Ort einzufinden. Der Vorsitzende hat in seiner Verfügung vom 23.01.2015 bestimmt, dass akkreditierte Pressevertreter ihren Sitzplatz bis 09.15 Uhr eingenommen haben müssen. Bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Plätze werden dem sog. Verfügungskontingent zugeschlagen und an die nicht akkreditierten Medienvertreter in der Reihenfolge ihres Erscheinens vergeben. Nicht akkreditierte Medienvertreter müssen sich hierzu unter Vorlage eines gültigen Presseausweises oder eines anderen geeigneten Nachweises jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis in eine an der Sicherheitsschleuse bereit liegende Liste eintragen.
Soweit akkreditierte Medienvertreter ihren Sitzplatz einem bisher nicht angezeigten Vertreter oder einem Journalisten eines anderen Mediums überlassen wollen, müssen sie dies 24 Stunden vor dem jeweiligen Sitzungstag schriftlich gegenüber der Pressestelle des Landgerichts anzeigen (Fax Nr.: 04131 202 325).
Für weitergehende Informationen zu den getroffenen Sicherheitsanordnungen wird auf die Pressemitteilung Nr. 03/15 vom 02.02.2015 verwiesen, die auf der Homepage des Landgerichts Lüneburg abrufbar ist.
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erstellt am:
10.04.2015