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Friedhofszwang in Frage gestellt?

Landgericht Lüneburg

02.04.2015

15/15 Albers

Friedhofszwang in Frage gestellt?

Lüneburg. Am 30.04.2015 verhandelt die 7. Zivilkammer als Kammer für Handelssachen um 11.30 Uhr in Saal 142 über eine Klage des Bundesverbandes Deutscher Bestatter, mit der dieser eine Bestattungsfirma wegen unlauteren Wettbewerbes auf Unterlassung unter anderem folgender Werbeaussagen in Anspruch nimmt:

„… Wir haben die Möglichkeit Ihre Urne nach Hause zu senden. ... Sie erhalten mit der Urne alle notwendigen Papiere für die Aufbewahrung der Urne auf unbestimmte Zeit.“

Diese Aussagen stellen nach Ansicht des Klägers eine Irreführung des Kunden dar, weil sie mit dem geltenden Friedhofs- und Bestattungszwang nicht vereinbar seien.

Die Beklagte verneint eine Irreführung des Kunden, weil dieser dem Angebot als Ganzem entnehmen könne, dass keine sog. Heimbestattung angeboten werde. Sie macht geltend, dass mit dem Rechtsstreit eine politische Auseinandersetzung mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts geführt werden solle und weist darauf hin, dass der Friedhofszwang in Bremen aufgehoben sei.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.04.2015

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