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Pressemitteilung

Anklage wegen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Auschwitz erhoben

Lüneburg. Dem Angeschuldigten wird von der Staatsanwaltschaft Hannover vorgeworfen, zwischen dem 16.05.1944 und dem 11.07.1944 Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen geleistet zu haben.

Der Angeschuldigte soll als Angehöriger der Waffen-SS vom 28.09.1942 bis zum 16.10.1944 der Abteilung IV der Kommandantur des Konzentrationslagers Auschwitz angehört haben. Dort habe er seinen Dienst in der sog. Häftlingsgeldverwaltung versehen und Banknoten sortiert, gezählt und verbucht, die die in das Lager verschleppten Menschen in ihrem Gepäck auf der Bahnrampe des Lagers zurückgelassen hatten oder die später in ihrer Kleidung oder an ihrem Körper aufgefunden worden seien. Die Geldscheine habe der Angeschuldigte von einem Kommando von Häftlingen (sog. „Kanada-Kommando“) erhalten, welches das auf der Bahnrampe zurückgelassene Gepäck weggeräumt, seinen Inhalt gesichtet und ihn für eine Verwendung im Sinne des NS-Regimes vorbereitet habe. Die sortierten, gezählten und verbuchten Banknoten habe der Angeklagte zunächst in einem Stahlschrank verwahrt und später den zuständigen Bediensteten des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS ausgehändigt.

Zwischen dem 16.06.1944 und dem 11.07.1944 seien mindestens 137 Eisenbahntransporte mit insgesamt 425.000 verschleppten Menschen im Konzentrationslager Auschwitz eingetroffen (sog. „Ungarn-Aktion“). Mindestens 300.000 von ihnen seinen sogleich in den Gaskammern getötet worden. Der Angeschuldigte habe gewusst, dass die im Rahmen der sog. „Selektion“ nicht als Zwangsarbeiter ausgewählten Verschleppten durch den Hinweis getäuscht worden seien, es gehe zum Baden oder Duschen, während sie tatsächlich in die Gaskammern geführt und dort qualvoll getötet worden seien. Der Angeschuldigte habe sich während der gesamten „Ungarn-Aktion“ im Dienst befunden und zumindest in einem - zeitlich nicht näher bestimmten - Fall während oder nach einer sog. „Selektion“ das von den Verschleppten auf der Bahnrampe zurückgelassene Gepäck bewacht.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet die 4. große Strafkammer als Schwurgericht. Derzeit ist dem Angeschuldigten eine Frist zur Stellungnahme von vier Wochen gesetzt. Bisher haben 16 Überlebende bzw. Angehörige von in Ausschwitz Ermordeten Anträge auf Zulassung der Nebenklage gestellt, von denen bereits acht als Nebenkläger im Verfahren zugelassen worden sind. Über die weiteren Anträge wird die Kammer noch entscheiden.

Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens werden möglichst zeitnah Termine zur Hauptverhandlung bestimmt werden.

Sobald die Kammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden hat und ggf. Termine zur Hauptverhandlung bestimmt sind, werden unmittelbar weitere Informationen erfolgen. Diese werden sich für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens auch auf die Modalitäten eines etwaigen Akkreditierungsverfahrens beziehen.

Eine Aufnahme in den bestehenden Presseverteiler kann per E-Mail unter der Anschrift lglg-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de beantragt werden.

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