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Hauptverhandlung wegen öffentlicher Aufforderung zum „Castor-Schottern“

Landgericht LÜneburg

11.05.2012

Hauptverhandlung wegen öffentlicher Aufforderung zum „Castor-Schottern“

LÜNEBURG. Vor dem Amtsgericht Lüneburg findet am Donnerstag, den 31. Mai 2012, um 10:00 Uhr in Saal 8 die Hauptverhandlung gegen einen 41-jährigen Mann aus Lüneburg wegen öffentlicher Aufforderung zu einer rechtswidrigen Tat, nämlich einer gemeinschaftlichen Störung öffentlicher Betriebe, statt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 05. November 2010 als Leiter einer Versammlung mit etwa 1100 Teilnehmern auf dem Lüneburger Marktplatz eine Rede gehalten zu haben, in der er u.a. geäußert habe: „Jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit. In diesem Sinne: Castor Schottern!“. Währenddessen soll der Angeklagte das offizielle Plakat der Kampagne „Castor Schottern!“ in Richtung der Versammlungsteilnehmer gehalten haben, auf dem gestanden habe: „Castor Schottern – Atomausstieg ist Handarbeit, Gemeinsam mit Hunderten, Tausenden Menschen die Castor-Schiene im Wendland unbefahrbar machen! www.castor-schottern.org“. Es sei dem Angeklagten darauf angekommen, möglichst viele Personen zu erreichen und für die Aktion zu gewinnen, wobei dieser Aufruf allerdings ohne Erfolg geblieben sei.

Zu der Hauptverhandlung ist ein Zeuge geladen.

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erstellt am:
11.05.2012

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