Niedersachsen klar Logo

Strafverfahren gegen einen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten

Landgericht Lüneburg PM 55/16 (20 KLs 6/15) Mumm


Strafverfahren gegen einen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten

In dem Verfahren vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg gegen einen Lüneburger Sporttrainer wegen Sexualstraftaten zum Nachteil von drei minderjährigen Jungen haben Staatsanwaltschaft, Nebenklagevertreter und Verteidiger in der Hauptverhandlung am 19. September 2016 ihre Plädoyers gehalten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen insgesamt 19 Straftaten zum Nachteil der drei Nebenkläger, davon drei Fällen des schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern, gefordert. Der Vertreter der Nebenklage hat beantragt, den Angeklagten wegen 40 Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten zu verurteilen. Der Verteidiger hat beantragt, den Angeklagten wegen 13 Taten zum Nachteil eines der Nebenkläger zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren zu verurteilen und deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen. Hinsichtlich der angeklagten Taten zum Nachteil der beiden weiteren Nebenkläger hat der Verteidiger Freisprüche gefordert.

Die Hauptverhandlung wird am 27. September 2016 um 13:00 Uhr in Saal 121 fortgesetzt. Voraussichtlich kann in diesem Termin mit der Verkündung eines Urteils gerechnet werden.

Burghard Mumm

Vizepräsident des Landgerichts

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2016

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln