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Keine Strafaussetzung zur Bewährung für 1998 verurteilten Kindermörder

Landgericht LÜneburg

08.05.2012

Keine Strafaussetzung zur Bewährung für 1998 verurteilten Kindermörder – Entscheidung jetzt rechtskräftig!

LÜNEBURG. Das Oberlandesgericht Celle hat mit Beschluss vom 27.04.2012 die sofortige Beschwerde des zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Ronny Rieken – der während der Haft einen anderen Namen angenommen hat – gegen einen Beschluss des Landgerichts Lüneburg vom 16.03.2012 (siehe Pressemitteilung Nr. 09/12 vom 20.03.2012) verworfen. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung aufgrund der besonderen Schwere der Schuld eine Strafaussetzung zur Bewährung abgelehnt und eine Vollstreckung der Freiheitstrafe für die Dauer von mindestens 23 Jahren angeordnet. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig geworden, sodass erst im Mai 2021 erneut von Amts wegen zu prüfen sein wird, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt. Die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens hat der Verurteilte zu tragen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2012

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