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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg 9/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Lüneburg. Am 23. Februar 2017 um 11:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen heute 21-jährigen Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe sowie wegen unerlaubten Munitionsbesitzes.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten zunächst vor, er habe in der Nacht vom 03.09. auf den 04.09.2016 in Celle versucht, eine andere Person mittels einer Schusswaffe zu töten, und diese dabei lebensgefährlich verletzt. In der Tatnacht sei es, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, vor einer Celler Diskothek zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem später Geschädigten gekommen. Aus Verärgerung hierüber habe der Angeklagte sich sodann eine scharfe Schusswaffe Kaliber 9mm verschafft und sei sodann zu der Diskothek zurückgekehrt. Dort habe er eine unbekannte Person gebeten, den Geschädigten herauszurufen. Als der Geschädigte hierauf ins Freie getreten sei, sei es zu gegenseitigen Beleidigungen und Schubsereien gekommen, in deren Verlauf sich beide von der Diskothek entfernt hätten. Nachdem der Angeklagte kurz in eine Seitenstraße hineingelaufen sei und sich dort eine Kapuze übergezogen habe, sei er unmittelbar zurückgekommen und mit gezogener Schusswaffe auf den Geschädigten zugelaufen. Nachdem diesen zwei aus einer Entfernung von etwa 5-6 m abgegebene Schüsse verfehlt hätten, habe der Angeklagte aus einer Entfernung von höchstens 1 m einen weiteren Schuss auf den Geschädigten abgegeben, der diesen im linken Oberschenkel getroffen habe. Der Angeklagte, der ein Versterben des Geschädigten jedenfalls beim letzten Schuss billigend in Kauf genommen und in der Folge erkannt habe, dass der Geschädigte eine stark blutende Wunde am Bein erlitten habe, habe den Tatort ohne Ergreifen weiterer Maßnahmen verlassen. Dass durch den Schuss letztlich kein hochgradiger Blutverlust eingetreten sei, sei nur dem zufälligen Umstand zu geschuldet, dass größere Blutgefäße knapp verfehlt worden seien. Der Angeklagte habe zum Tatzeitpunkt nicht über eine waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, was ihm auch bekannt gewesen sei.

Weiterhin wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, am 08.09.2016 gegen kurz nach Mitternacht im Kofferraum eines Kraftfahrzeugs in Hannover insgesamt 194 Schusspatronen Kaliber 9mm mit sich geführt zu haben, obwohl ihm auch hierzu, wie er gewusst habe, die erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis gefehlt habe.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind auf den 08., 16., 17., 22. und 24. März 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den zweiten Verhandlungstag sind 10 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer vier Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2017

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