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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 4/19 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Am 29. Januar 2019 um 10:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 38 Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchter und wegen vollendeter gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Sachbeschädigung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, am 29.07.2018 in Lüneburg versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und diesen mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Personen habe der Angeklagte einen Hohlziegelstein mit großer Wucht auf den Schädel eines am Boden mit einer weiteren Person kämpfenden Mannes geworfen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen. Der Getroffene habe knöcherne Kopfverletzungen erlitten.

Anschließend habe der Angeklagte mit einer Hälfte des Ziegels, der ihm im weiteren Verlauf aus der Hand gefallen und zerbrochen sei, nach einer Frau geworfen, die durch ihr Dazwischentreten weitere Tätlichkeiten auf den am Boden liegenden Mann verhindert habe. Während der Angeklagte sie verfehlt habe, habe er einen anderen Anwesenden durch einen Wurf mit der zweiten Ziegelhälfte an Hinterkopf und Finger verwundet.

Letztlich soll der Angeklagte die Scheibe einer Bäckerei ebenfalls durch einen Ziegelwurf beschädigt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 06. und 22. Februar sowie auf den 04., 06. und 08. März 2019, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Am ersten Verhandlungstag soll lediglich die Anklage verlesen werden. Für den zweiten Verhandlungstag sind jeweils neun Zeugen und für den dritten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet. Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardowicker Straße zugänglich. Angehörige der Presse haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Zehn Sitzplätze sind für Pressevertreter in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal jeweils ab 5 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer nach Weisung der instruierten Pressesprecherin gestattet. Die Aufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden. Gefertigte Aufnahmen der Angeklagten und Wachtmeister sind vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe zu anonymisieren (z. B. durch Verwischen, „Blurren“ oder Verpixelung jeweils des Kopf-/Gesichtsbereichs der betroffenen Personen). Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im gesamten Gerichtsgebäude unzulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch die Pressesprecherin genehmigt werden. Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Montag, den 28. Januar 2019, 12:00 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-302) abzustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.01.2019

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