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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg PM 59/16 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Lüneburg. Am 03. November 2016 um 9:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht in Saal 21 ein Sicherungsverfahren gegen einen 27-jährigen Beschuldigten wegen versuchten Totschlags in 2 Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung, wegen Körperverletzung, wegen räuberischen Diebstahls sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte auf Grund einer psychischen Erkrankung im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit zwischen dem 13.03.2016 und dem 20.05.2016 insgesamt die fünf folgenden Straftaten begangen hat:

So soll der Beschuldigte am 13.03.2016, welcher selbst ein Flüchtling ist, in einer Asylbewerberunterunterkunft in Scharnebeck einen der Bewohner mit der Faust ins Gesicht geschlagen, sodann auf den Fuß getreten und mit einem Messer bedroht haben. Der Geschädigte habe hierdurch Schmerzen am rechten Auge sowie eine blutende Abschürfung am Fuß erlitten.

Am 11.05.2016 habe der Beschuldigte laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft weiter in einem Lebensmittelmarkt ein Vollkornsandwich, Würstchen und Nektar in einer mitgebrachten Tüte verborgen und den Kassenbereich ohne Bezahlung passiert. Nach Verlassen des Geschäfts habe er eine Verkäuferin, die ihn habe aufhalten wollen, geschubst und mit der Tüte nach herbeieilenden Personen geschlagen, um sich den Besitz der gestohlenen Le-bensmittel zu erhalten.

Am 20.05.2016 habe der Beschuldigte in einer anderen Asylbewerberunterkunft in Scharnebeck, deren Bewohner der Beschuldigte war, ohne nachvollziehbaren Grund vermutlich in-folge eines psychotischen Zustands versucht, einen Mitbewohner mit einem 27 cm langen Messer zu töten. Der Geschädigte, der sich gegen die Angriffe habe zur Wehr setzen und durch das Eingreifen Dritter fliehen können, habe in dem Kampfgeschehen Stichwunden in der Flanke des Bauchraumes und im Knochenkamm des Beckens sowie eine Nasenbeinfraktur davon getragen. Einen gegen seine Herzregion geführten Stich habe der Geschädigte abwenden können. Als ein weiterer Bewohner sodann mit einer Grillzange bewaffnet den Beschuldigten zum Aufhören aufgefordert habe, habe der Beschuldigte versucht, auch diesen Bewohner mittels mehrerer, mit hoher Geschwindigkeit geführter Stiche in den Brustbereich zu töten. Diesem Zeugen sei es jedoch gelungen, den Stichen auszuweichen und unter Zuhilfenahme der Grillzange letztlich hinter eine Tür zu fliehen.

Den Anweisungen der nach den vorgenannten Vorfällen herbeigerufenen Polizeibeamten, sein Messer fallen zu lassen, soll der Beschuldigte nicht nachgekommen sein. Er habe das Messer vielmehr einsatzbereit in Richtung der Polizisten gehalten, sodass er unter Zuhilfenahme eines Pfeffersprays und des Diensthundes habe zu Boden gebracht werden müssen. Auch am Boden habe er das Messer nicht losgelassen, sondern sich durch Körpereinsatz zu befreien versucht.

Falls sich die Vorwürfe aus der Antragsschrift sowie die dort angenommene Schuldunfähig-keit bestätigen sollten, droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Dort ist der Beschuldigte derzeit vorläufig untergebracht.

Für den ersten Verhandlungstag sind zehn Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 09., 11., 16. und 30. November sowie für den 07.12.2016, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.10.2016

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