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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags

Landgericht Lüneburg 8/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags

Lüneburg. Am 14. Februar 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen eine heute 48-jährige Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, sie habe am 23.11.2016 in Celle versucht, ihren Lebensgefährten durch einen Messerstich zu töten, und jenen dabei verletzt. In den Nachstunden des Tattages, so die Anklageschrift, sei es zwischen der erheblich alkoholisierten Angeklagten und dem später Geschädigten in der gemeinsamen Wohnung zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen. In deren Verlauf habe die Angeklagte dem Geschädigten mit einem Küchenmesser einen Stich in den Rücken versetzt und dabei die Verursachung einer tödlichen Verletzung jedenfalls billigend in Kauf genommen. Der Geschädigte habe hierdurch Verletzungen am Lungenfell und an der Milz erlitten. Ohne die durch von dem Geschädigten herbeigerufene Sanitäter geleistete Erstversorgung und eine sich umgehend anschließende Notoperation, bei der die Milz habe entfernt werden müssen, hätten die dem Geschädigten beigebrachten Verletzungen zum Tode führen können.

Die Angeklagte befindet sich in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht der Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind auf den 22. Februar und den 13., 14., 20. und 29. März 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 7 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.02.2017

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