Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags

Landgericht Lüneburg 6/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags

Lüneburg. Am 09. Februar 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Straf-kammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen zwei heute 27- bzw. 30-jährige Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Kör-perverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, sie hätten gemeinschaftlich handelnd am 17.03.2016 in Lüneburg versucht, einen Vorgesetzten des älteren Angeklagten mit einem Messer zu töten, und jenen dabei durch Messerstiche, Schläge und Tritte verletzt. Am Tattage sei es zwischen dem später Geschädigten und dem älteren Angeklagten, so die Anklageschrift, zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, weil der Geschädigte mit der von dem älteren Angeklagten im Rahmen eines Probearbeitstermins abgeleisteten Arbeit nicht zufrieden gewesen sei. Zusammen mit dem jüngeren Angeklagten, seinem Cousin, welcher ein Klappmesser bei sich geführt habe, sei der ältere Angeklagte zu einem späteren Zeitpunkt in den Betrieb zurückgekehrt und habe den Geschädigten im Bereich der Werksduschen aufgesucht, um diesen in Ausführung eines gemeinsamen Tatplanes zu töten. Der jüngere Angeklagte habe zunächst mehrfach nach dem Geschädigten gestochen und diesem hierbei u. a. eine oberflächliche Bauchverletzung beigebracht. Der Geschädigte, der die Hiebe im Übrigen habe abwehren können, sei dann zunächst weggelaufen. Die ihn verfolgenden Angeklagten hätten ihn jedoch durch einen Schlag gegen den Kopf zu Fall gebracht, wodurch der Geschädigte eine Platzwunde erlitten habe. Die Angeklagten hätten dann weiter auf den sich am Boden befindlichen und sich wehrenden Geschädigten eingewirkt. Der jüngere Angeklagte habe dem Geschädigten dabei mehrfach gegen den Kopf getreten. Auf Aufforderung des jüngeren Angeklagten, dem Geschädigten „einen Stempel zu machen“, habe der ältere Angeklagte dem Geschädigten dann einen Schnitt in das Bein versetzt. Im weiteren Verlauf habe der jüngere Angeklagte auch einen Stich gegen das Auge des Geschädigten geführt, dem der Geschädigte jedoch insoweit habe ausweichen können, als dass er lediglich eine geringe Schnittverletzung unterhalb des Auges davon getragen habe. In der Folge sei es dem Geschädigten dann gelungen, aufzustehen und wegzulaufen. Die Angeklagten hätten dabei von der weiteren Tatbegehung abgelassen, weil zwischenzeitlich weitere Arbeiter hinzugekommen seien.

Die Angeklagten befinden sich in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht beiden Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 20. und 21. Februar 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 5 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln