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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes und schweren Bandendiebstahls

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 12/18 Dr. Vollersen



Lüneburg. Am 03. April 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 25 Jahren wegen versuchten Mordes an zwei Menschen und wegen schweren Bandendiebstahls in vierzehn Fällen, davon in fünf Fällen im Versuch.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, er habe sich spätestens im November 2016 einer Bande angeschlossen, welche sich zur fortgesetzten Begehung von Geldautomatendiebstählen zusammengefunden habe. Für die Tatbegehung seien darüber hinaus Lastkraftwagen und Personenkraftwagen entwendet worden, mit denen die Geldautomaten unter Anbringen von Spanngurten aus ihrer Verankerung hätten gerissen und dann abtransportiert werden sollen. Hierbei sei der Angeklagte im November und Dezember 2016 an der Entwendung von insgesamt acht Fahrzeugen sowie von einem Geldautomaten samt Bargeld in Höhe von ca. 25.000 € beteiligt gewesen. Bei weiteren fünf beabsichtigten Geldautomatendiebstählen sei es jedoch beim Versuch geblieben. Insgesamt sei bei den in Bienenbüttel, Celle, Uelzen, Burgwedel, Beedenbostel, Goslar, Kassel, Osterode und Semmenstedt begangenen Taten ein Gesamtschaden an Automaten, Gebäuden und Fahrzeugen in Höhe von über 170.000 € entstanden.

Bei einer der versuchten Geldautomatenentwendungen, nämlich in der Nacht auf den 12.12.2016 in Kassel, seien der Angeklagte und seine Mittäter von zwei Personen beobachtet worden. Um diese daran zu hindern, die Polizei zu verständigen und die Tat aufzudecken, habe der Angeklagte den von ihm geführten Lastkraftwagen mit einer Geschwindigkeit von ca. 60 km/h auf die Zeugen zugesteuert, welche sich nur durch einen Sprung vor einer Kollision hätten retten können. Dabei habe der Angeklagte den Tod beider Personen jedenfalls billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 04., 05., 11., 16., 18., 20., 23., 25. und 27. April 2018, jeweils um 9:30 Uhr - am 05. April 2018 um 10:30 Uhr - in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei, für den zweiten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2018

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