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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u.a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 30/18 Dr. Vollersen



Lüneburg. Am 27. September 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 22 bzw. 25 Jahren u. a. wegen versuchten Mordes.


Die Staatsanwaltschaft legt beiden Angeklagten zunächst zur Last, versucht zu haben, in sieben rechtlich zusammentreffenden Fällen einen Menschen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten, und dabei zugleich eine gefährliche Körperverletzung und einen Verstoß gegen das Waffengesetz begangen zu haben. Im Einzelnen hätten die Angeklagten, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, am 04.04.2018 kurz nach Mitternacht in Lüneburg-Kaltenmoor jeder mehrfach mit einer Pistole aus einem fahrenden Kraftfahrzeug heraus in eine Gruppe von sieben Personen geschossen. Dem sei ein Streit zwischen den Angeklagten und Gruppenmitgliedern vorausgegangen, wobei ein Freund des jüngeren Angeklagten geschlagen worden sei. Die Angeklagten hätten billigend in Kauf genommen, dass - für sie nicht kontrollierbar - einer oder mehrere Menschen hätten getötet werden können. Dabei seien sich die Angeklagten auch dessen bewusst gewesen, dass die Anwesenden nicht mit einem Angriff gerechnet hätten. Eine Person habe Verletzungen an Schulter und Bein davongetragen.


Weiterhin sollen beide Angeklagte Mitte November 2017 eine andere Person nach einem Wortwechsel durch Vorhalt eines jedenfalls waffenähnlichen Gegenstands bedroht haben. Schließlich habe der jüngere Angeklagte bei einem Streit ebenfalls im November 2017 einen anderen Menschen ins Gesicht geschlagen und, nachdem jener zu Boden gegangen sei, mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten. Fortsetzungstermine sind auf den 16. und 18. Oktobers sowie auf den 01., 09., 13., 20. und 30. November 2018, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten und zweiten Verhandlungstag sind jeweils sechs Zeugen, für den dritten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.


Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet. Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardowicker Straße zugänglich. Angehörige der Presse haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Zehn Sitz-plätze sind für Pressevertreter in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.


Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal jeweils ab 5 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer nach Weisung der instruierten Pressesprecherin gestattet. Die Aufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden. Gefertigte Aufnahmen der Angeklagten und Wachtmeister sind vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe zu anonymisieren (z. B. durch Verwischen, „Blurren“ oder Verpixelung jeweils des Kopf-/Gesichtsbereichs der betroffenen Personen). Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im gesamten Gerichtsgebäude unzulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch die Pressesprecherin genehmigt werden. Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Mittwoch, den 26. September 2018, 12:00 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-743) abzustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2018

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