Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 24/18 Dr. Vollersen


Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u. a.

Lüneburg. Am 16. August 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 49 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Nötigung und wegen Vortäuschens einer Straftat.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten zunächst beim Schöffengericht des Amtsgerichts Winsen (Luhe) angeklagt. Mit der Anklageschrift wurde ihm zunächst zur Last gelegt, am 13.07.2016 u. a. in Marschacht ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Dabei sei er mit hoher Geschwindigkeit vor einer Polizeistreife geflohen und habe sechs Fußgänger und einen Radfahrer zum Ausweichen genötigt. Obwohl er eine Schranke durchbrochen und diese das nachfolgende Polizeifahrzeug beschädigt habe, habe sich der Angeklagte unerlaubt vom Unfallort entfernt. Im weiteren Verlauf habe sich der Angeklagte durch eine zweite Tat eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht und wiederum Menschen zum Ausweichen genötigt. Am Folgetag habe der Angeklagte schließlich eine Straftat vorgetäuscht, indem er bei der Polizei der Wahrheit zuwider einen Diebstahl seines Fahrzeugs angezeigt habe.

Das Amtsgericht Winsen (Luhe) hat das Verfahren an das hiesige Schwurgericht verwiesen. Nach dem Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme sei der Angeklagte, so die Begründung des Amtsgerichts, auch hinreichend verdächtig, bei Tat 1 billigend in Kauf genommen zu haben, dass der Radfahrer und ein Kind hätten zu Tode kommen können. Damit liege hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Mordes aus Verdeckungsabsicht vor und sei das Amtsgericht sachlich unzuständig. Nach der Verweisung beginnt das Verfahren nunmehr erneut vor der Kammer.

Fortsetzungstermine sind auf den 20., 22. und 24. August 2018, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zehn Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2018

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln