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Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung

Landgericht Lüneburg 5/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung

Am 23. Januar 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen heute 23jährigen Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, am 15.04.2013 in Wietze eine damals 30jährige Frau vergewaltigt und dabei mittels eines gefährlichen Werkzeugs verletzt zu haben. Der Angeklagte habe, so die Anklageschrift, die spätere Geschädigte erst am Tattage kennen gelernt und dann mit ihr und weiteren Personen in der Wohnung eines Dritten bis in den Abend hinein Alkohol konsumiert. Nach Verlassen der Wohnung sei die Geschädigte dann auf ihrem Weg erneut auf den Angeklagten getroffen, der sie nach einer kurzen Ansprache unvermittelt gepackt und, um sich an ihr zu vergehen, gewaltsam in ein Stallgebäude verbracht habe. Da die Geschädigte keine sexuellen Kontakte zu dem Angeklagten gewollt habe, habe sie mehrfach versucht, aus dem Stallgebäude zu entkommen. Der Angeklagte habe sie jedoch immer wieder unter Gewaltanwendung in den Stall zurückgezogen und ihr hierbei auch einen Faustschlag sowie einen Tritt mit seinem beschuhten Fuß versetzt. In der Folge habe der Angeklagte dann gegen den Willen der Geschädigten den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen. Die Geschädigte, der schließlich die Flucht gelungen sei, habe von der Tat eine Schädelprellung, eine Rippenfraktur sowie etliche Hautabschürfungen und Schwellungen davon getragen.

Der Angeklagte befindet sich in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Jugend- oder Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind auf den 30. Januar 2017 sowie auf den 8. Februar 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten und zweiten Verhandlungstag sind 3 bzw. 4 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.01.2017

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