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Hauptverhandlung wegen Untreue – Kreditvergabe durch Sparkassenangestellten

Landgericht Lüneburg Nr. 21/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen Untreue – Kreditvergabe durch Sparkassenangestellten

Lüneburg. Am 19. April 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen einen 66 Jahre alten Angeklagten aus Celle wegen des Vorwurfs der Untreue in 31 Fällen. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, in den Jahren 2010 und 2011 im Rahmen seiner damaligen beruflichen Tätigkeit als Sparkassenangestellter an zahlreiche Kunden Privatkredite vergeben zu haben, obwohl er gewußt habe, daß die Kreditbewilligung auf Grund der internen Vorgaben der Sparkasse nicht hätte erfolgen dürfen. Auf diese Weise habe der Angeklagte Darlehen an Kunden vergeben, die nicht über hinlängliches Einkommen oder ausreichende Sicherheiten verfügt hätten. Der Sparkasse sei dadurch jeweils ein Schaden entstanden, weil ihr Anspruch auf Rückzahlung gegenüber den Darlehensnehmern wegen deren mangelnder Bonität wirtschaftlich nicht werthaltig gewesen sei. In zwei Fällen soll der Angeklagte Teilbeträge der Darlehenssummen für sich selbst einbehalten und gegenüber den Kunden als Provision bezeichnet haben. Die Summe der Kreditverträge beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf rund 270.000 EUR.

Die Verhandlung beginnt am 19. April 2017 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann soll der Angeklagte Gelegenheit erhalten, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag zwei Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 25. und 27. April sowie 3. Mai 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.04.2017

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