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Hauptverhandlung wegen schweren Bandendiebstahls auf Autobahnraststätten

Landgericht Lüneburg Wulff Nr. 4/17


Hauptverhandlung wegen schweren Bandendiebstahls auf Autobahnraststätten

Lüneburg. Vor der 11. großen Strafkammer beginnt am 12. Januar 2017 um 9.30 Uhr in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von 32 und 36 Jahren wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Angeklagten zur Last, gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter im Zeitraum vom 13. März 2013 bis zum 19. Juni 2013 in Bispingen, Walsrode, Henstedt-Ulzburg und anderenorts in insgesamt acht Fällen aus auf Autobahnraststätten abgestellten LKW in großem Umfang Waren (u.a. Schuhe und Textilien) im Gesamtwert von ca. 280.000,00 EUR entwendet zu haben, um sich durch den Weiterverkauf eine regelmäßige Einkommensquelle zu verschaffen, wobei die beiden Angeklagten und der bereits verurteilte Mittäter als Mitglieder einer Bande in unterschiedlicher Zusammensetzung, zum Teil auch mit weiteren gesondert verfolgten Tätern, tätig geworden sein sollen.

Die Angeklagten waren durch Urteil der 10. großen Strafkammer am 27. April 2015 wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall in sieben bzw. acht Fällen jeweils zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren verurteilt worden. Auf die Revision der beiden Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof das landgerichtliche Urteil wegen einer nicht vorschriftsgemäßen Besetzung des erkennenden Gerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.

Am ersten Verhandlungstag wird den Angeklagten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 19., 20., 25., 27., 31. Januar, 7., 9., 14., 16. Februar, 1., 2., 21., und 23. März, jeweils um 09.30 Uhr in Saal 121. Für den zweiten bis sechsten Hauptverhandlungstermin sind insgesamt 19 Zeugen geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.01.2017

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