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Hauptverhandlung wegen Raubes, besonders schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung

Landgericht Lüneburg 18/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen Raubes, besonders schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung

Lüneburg. Am 31. März 2017 um 09:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 3. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter von heute 18, 23, 23 und 26 Jahren, denen - mit unterschiedlicher Beteiligung - die gemeinschaftliche Begehung von insgesamt fünf Taten aus dem Deliktsbereich Raub bzw. räuberische Erpressung zur Last gelegt wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem der 23-jährigen Angeklagten vor, an allen verfahrensgegenständlichen Taten beteiligt gewesen zu sein. Gemeinsam mit dem 18- und dem weiteren 23-jährigen Mitangeklagten wird ihm zunächst zur Last gelegt, in den späten Abendstunden des 12.11.2016 in Celle einen Raub begangen zu haben. In der Tatnacht, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, hätten die Angeklagten einen Passanten auf Grund eines vorgefassten gemeinsamen Tatplans auf offener Straße mehrfach zu Boden gestoßen und diesem Bargeld, Papiere, Smartphone und einen Schlüssel entwendet.

Am frühen Abend des 14.11.2016 habe der 23-jährige Angeklagte darüber hinaus zusammen mit weiteren, bisher unbekannt gebliebenen Mittätern in Celle eine besonders schwere räuberische Erpressung verwirklicht. So soll der hiesige Angeklagte einen Passanten angesprochen und diesen, als er von den Mittätern umkreist worden sei, unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe seiner Wertgegenstände aufgefordert haben. Aus Angst vor körperlichen Schäden habe der Geschädigte dem Angeklagten sodann Bargeld und Kopfhörer ausgehändigt.

Etwas später an demselben Abend habe der 23-jährige Angeklagte nun zusammen mit dem 18-jährigen Mitangeklagten eine räuberische Erpressung im besonders schweren Fall begangen. Im Französischen Garten in Celle hätte der 23-Jährige eine Passantin mit vorgehaltenem Messer aufgefordert, ihnen hinter ein Gebüsch zu folgen. Dort sei die Geschädigte dem Verlangen der Angeklagten nachgekommen und habe ihnen Geld, Zigaretten und ein Handy nebst Zugangscode aus Angst um ihre körperliche Unversehrtheit herausgegeben, nachdem ihr das Messer an den Hals gehalten worden sei. Beide Angeklagten hätten das erbeutete Geld unter sich aufgeteilt.

Darüber hinaus wird dem 23-jährigen und dem 18-jährigen Angeklagten vorgeworfen, in der Nacht auf den 22.11.2016 im Celler Schlosspark eine weitere Raubtat begangen zu haben. Die Angeklagten hätten dabei einen Fahrradfahrer von seinem Fahrrad gezogen und gegen den Oberkörper geschlagen. Während der 18-jährige dem Geschädigten in der Folge den Mund zugehalten habe, habe der 23-jährige Angeklagte dessen Taschen und Rucksack durchsucht. Die Angeklagten hätten dabei ein Mobiltelefon, Kopfhörer, Bargeld und Scheckkarten an sich genommen.

Zuletzt wird beiden vorgenannten Angeklagten, diesmal gemeinschaftlich mit dem 26-jährigen Mitangeklagten, in der Anklageschrift zur Last gelegt, am 24.11.2016 auf der Bundesstraße 214 zwischen Hambühren und Celle einen schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Entsprechend eines gemeinsamen Tatplans hätten die Angeklagten eine Fahrradfahrerin angehalten und unter Anwendung von Gewalt in ein Waldstück gezogen, wobei sich die Geschädigte Schwellungen bzw. Hämatome am Handgelenk und an den Beinen zugezogen habe. Außerdem habe der 18-jährige Angeklagte die Geschädigte wiederholt mit der Faust, an der er einen Siegelring getragen habe, in das Gesicht geschlagen und dabei eine Schnittwunde am Kinn zugefügt. Nachdem die Geschädigte die von ihr geforderte Herausgabe von Wertgegenständen zunächst verweigert habe, hätten die Angeklagten sie auf die Knie gebracht und locker mit dem Führstrick eines Pferdehalfters an einen Baum gebunden, um die Durchsuchung ihrer Kleider zu erleichtern. Schließlich hätten sich die Angeklagten mit dem Mobiltelefon der Geschädigten und deren Fahrrad entfernt. Nachdem es der Geschädigten ohne große Mühen gelungen sei, sich zu befreien, habe sie auf der nahe gelegenen Bundesstraße Hilfe herbeigerufen.

Bis auf den lediglich bei der Tat vom 12.11.2016 beteiligten 23-jährigen befinden sich alle Angeklagten in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilungen drohen den Angeklagten mehrjährige Haft- bzw. Jugendhaftstrafen.

Fortsetzungstermine - jeweils in Saal 21 - sind auf den 06. und 12. April 2017 jeweils um 09:00 Uhr, auf den 03. Mai 2017 um 09:30 Uhr, auf den 08. Mai 2017 um 13:00 Uhr sowie auf den 10. Mai und den 15. Mai 2017 jeweils um 09:30 Uhr bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind 8 Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag 5 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2017

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