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Hauptverhandlung wegen räuberischen Diebstahls im besonders schweren Fall, Diebstahls mit Waffen u. a.

Landgericht Lüneburg 19/17 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen räuberischen Diebstahls im besonders schweren Fall, Diebstahls mit Waffen u. a.

Lüneburg. Am 03. April 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 50 Jahren, dem die Begehung von insgesamt sechs Straftaten, nämlich ein besonders schwerer räuberischer Diebstahl, zwei einfache Diebstähle und ein Diebstahl mit Waffen sowie zwei Bedrohungen, zur Last gelegt werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zunächst am 23.08.2016 in einem Lüneburger Supermarkt Waren in einem Gesamtverkaufswert von 96,00 €, darunter verschiedene alkoholische Getränke sowie Süßwaren, entwendet zu haben. Hierzu habe der Angeklagte das Diebesgut in einem mitgebrachten Rucksack sowie in seinen Ärmeln versteckt und auf diese Weise den Kassenbereich passiert, wobei er zum Schein lediglich drei Bierflaschen im Wert von 96 Cent bezahlt habe. Während der Tatbegehung habe er ein Einhandmesser in der Hosentasche bei sich geführt.

Im unmittelbaren Anschluss an die vorgenannte Tat soll der Angeklagte, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, weiterhin einen besonders schweren räuberischen Diebstahl begangen haben. Bei Verlassen des Kassenbereichs sei der Angeklagte von einer Mitarbeiterin des Geschäfts angesprochen worden und dieser in ein Büro gefolgt, wo er die von ihm zuvor entwendeten Gegenstände zunächst auf einen Tisch gelegt habe. Der Angeklagte habe während der Wartezeit sein Einhandmesser hervorgeholt und mit diesem herumgespielt, sodass ein in der Tür stehender Angestellter des Supermarkts dies habe sehen können. Der Angeklagte sei dann aufgestanden und habe zwei Flaschen der Alkoholika wieder in seinem Rucksack verstaut. Mit der Drohung, ihm 21 Mal in die Halsschlagader zu stechen, habe der Angeklagte in der Folge versucht, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, ihm mit dem Rucksack den Weg freizumachen. Als der Angestellte der Aufforderung nicht nachgekommen sei, habe der Angeklagte erkannt, dass er sich nicht mit den Flaschen aus den Räumlichkeiten werde entfernen können.

Gegenüber zwei kurz danach am Tatort erschienenen Polizeibeamten habe der Angeklagte weiterhin eine Bedrohung in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen getätigt. Nach erfolgter Beschuldigtenbelehrung habe er den Polizisten gegenüber angekündigt, sich an ihnen zu rächen, sie abzustechen, der einen Beamtin mit einem Bolzenschussgerät in den Kopf zu schießen bzw. den anderen Beamten sowie dessen Angehörige mit einem Revolver zu erschießen.

Dem Angeklagten wird überdies vorgeworfen, am 24.08.2016 und am 25.08.2016 zwei weitere Diebstähle in demselben bzw. einem weiteren Lüneburger Supermarkt begangen zu haben. Hierbei habe er Lebensmittel und alkoholische Getränke in einem Gesamtwert von 55,39 € bzw. Bananen und Tabak im Gesamtwert von 17,00 € entwendet. Auch diese habe er jeweils in seinem Rucksack verborgen.

Zuletzt wird dem Angeklagten zur Last gelegt, unmittelbar nach Begehung des Diebstahls vom 25.08.2016 eine Mitarbeiterin des Supermarkts bedroht zu haben, welche ihn auf den Sachverhalt hin angesprochen habe. Gegenüber dieser Geschädigten habe der Angeklagte den Satz „Warte bis Feierabend, dann schlag ich dich tot!“ geäußert.

Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht dem Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Fortsetzungstermine sind auf den 13., 18. und 20. April 2017 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind bisher 9 Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag 1 Zeuge geladen. Außerdem hat die Kammer einen rechtsmedizinischen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.03.2017

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