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Hauptverhandlung wegen Mordes

Landgericht Lüneburg Dr. Vollersen Nr. 1/17

Hauptverhandlung wegen Mordes

Lüneburg. Am 10. Januar 2017 um 13:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen 68jährigen Angeklagten wegen Mordes.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine zum Tatzeitpunkt 63jährige Ehefrau am 17.08.2016 in Celle aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Zwischen den Eheleuten soll es nach der Anklageschrift einen knappen Monat vor der Tat zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. In deren Folge habe sich die Ehefrau von dem Ange-klagten getrennt und sei aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Nachdem der Ange-klagte auf Grund wiederholter Zurückweisungen erkannt habe, dass seine Bemühungen, seine Frau zur Rückkehr zu bewegen, erfolglos bleiben würden, habe er sie unter dem Vor-wand, ihm noch einmal ein Mittagessen zu kochen, für den Tattag in die nunmehr nur noch von ihm allein bewohnte Wohnung gebeten. Dort habe er der in der Küche arbeitenden Ehe-frau ein Küchenmesser abgenommen und einen Streit provoziert, woraufhin sie die Wohnung habe verlassen wollen. Da der Angeklagte seine Ehefrau wegen der endgültigen Trennung lieber habe tot sehen wollen als ihr ein Leben ohne ihn zu gestatten, habe er ihr sodann mit Tötungsabsicht in Hals und Rücken gestochen. Den hierbei verursachten Verletzungen sei die Ehefrau des Angeklagten erlegen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Am ersten Verhandlungstag wird dem Angeklagten Gelegenheit zur Äußerung gegeben wer-den. Fortsetzungstermine sind für den 16., 24., 27. und 30. Januar 2017 sowie für den 1. und 3. Februar 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. An den ersten beiden Fortsetzungsterminen sind 8 bzw. 4 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer 2 Sachverständige hin-zugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.01.2017

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