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Hauptverhandlung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 10/18 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 28. Februar 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 22 bzw. 51 Jahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.

Mit Urteil vom 20.03.2017 hatte die 2. große Strafkammer des Landgerichts beide Angeklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass beide Angeklagte im Jahre 2016 arbeitsteilig Marihuana aus der Lüneburger Wohnung des älteren Angeklagten heraus verkauft hatten. Auf die hiergegen gerichteten Revisionen der Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil jeweils im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und an eine andere Kammer zurückverwiesen. Die 1. große Jugendkammer hat in der nunmehr beginnenden Hauptverhandlung nur noch über die zu verhängenden Rechtsfolgen und hinsichtlich des jüngeren Angeklagten dabei über die Frage der Anwendbarkeit von Jugendrecht zu befinden.

Fortsetzungstermin ist auf den 08. März 2018, 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen.

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erstellt am:
27.02.2018

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