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Hauptverhandlung wegen Handels mit Betäubungsmitteln

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 19/18 Dr. Stodolkowitz


Lüneburg. Am 5. Juni 2018 um 9:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum von August 2015 bis November 2016 regelmäßig in Hamburg Marihuana und Kokain in größeren Mengen beschafft zu haben. Einmal monatlich habe er, so die Anklage, in Hamburg jeweils 2 kg Marihuana und 100 g Kokain gekauft. Das Rauschgift habe er nach Munster gebracht, wo es zwei Mittäter gelagert und an zahlreiche Abnehmer verkauft hätten. Die beiden Mittäter wurden durch das Landgericht Lüneburg bereits im Mai 2017 zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Täter aus dem Verkauf des Rauschgifts Erlöse im sechsstelligen Eurobereich erzielt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Haft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht ihm eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung beginnt am 5. Juni 2018 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann soll der Angeklagte Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag einen Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Ein Fortsetzungstermin ist für den 12. Juni 2018 um 9:30 Uhr in Saal 121 bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.06.2018

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