Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Handels mit Betäubungsmitteln

Landgericht Lüneburg Nr. 29/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen Handels mit Betäubungsmitteln

Lüneburg. Am 17. Mai 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen drei Angeklagte aus Munster im Alter von 21, 26 und 37 Jahren wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, im Zeitraum von August 2015 bis Dezember 2016 regelmäßig in Hamburg Marihuana und Kokain in größeren Mengen beschafft und in Munster an verschiedene Personen verkauft zu haben. Der 37jährige Angeklagte habe, so die Anklage, einmal monatlich in Hamburg jeweils 2 kg Marihuana und 100 g Kokain gekauft. Das Rauschgift habe er dem 26jährigen Angeklagten nach Munster gebracht. Dieser habe es in Wohnungen anderer Personen gelagert und an zahlreiche Abnehmer verkauft. Am Verkauf habe sich ab Februar 2016 auch die 21jährige beteiligt, die damals noch nicht 21 Jahre alt und damit noch Heranwachsende war. Der 26jährige soll überdies im September 2015 in Bremen 2000 Ecstasy-Tabletten erworben haben, die er in Munster weiterverkauft habe. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, daß die Angeklagten aus dem Verkauf des Rauschgifts Erlöse im sechsstelligen Eurobereich erzielt haben.

Der 26jährige Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung drohen den Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen.

Die Verhandlung beginnt am 17. Mai 2017 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann sollen die Angeklagten Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag acht Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 19. Mai sowie 8. und 9. Juni 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln