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Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 28/18 Dr. Vollersen

Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betrugs Lüneburg.

Am 19. September 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Ange-klagte im Alter von heute 56 bzw. 68 Jahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 21 bzw. 2 Fällen.

Beiden Angeklagten wird zunächst vorgeworfen, gemeinsam im Jahr 2014 in Winsen (Luhe) einen gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Der ältere Angeklagte soll, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bzw. der Eröffnungsbeschluss der Kammer, nach einem in seinem Versicherungsbüro aufgetretenen Wasserschaden seiner Versicherung wahrheitswidrig einen Sach- und Betriebsausfallschaden gemeldet haben, um unrechtmäßig an Versicherungsleistungen für sich und den Mitangeklagten zu gelangen. Während die Versicherung hinsichtlich des vorgetäuschten Sachschadens über 7.000 Euro geleistet habe, seien infolge polizeilicher Ermittlungen weitere 60.000 Euro nicht zur Auszahlung gelangt.

Überdies wird dem jüngeren Angeklagten zur Last gelegt, in den Jahren 2010 und 2011 durch unrichtige Angaben gegenüber seiner Krankenkasse über seinen Gesundheitszustand in 20 Fällen knapp 20.000 Euro an Krankengeld betrügerisch erlangt zu haben. Der ältere Angeklagte soll überdies in den Jahren 2010 bis 2014 durch falsche Gesundheitsangaben unberechtigt Leistungen aus einer Erwerbsminderungsrente von über 35.000 Euro erhalten haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.09.2018

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