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Hauptverhandlung wegen Geldautomatensprengungen u.a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 31/18 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 17. Oktober 2018 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 3. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 45 Jahren wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und wegen 4 Fällen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, davon 2 Fälle in Tateinheit mit vollendetem und 2 Fälle in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl jeweils im besonders schweren Fall.

Dem Angeklagten wird zunächst vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 zusammen mit weiteren Mittätern in Unterlüß, Wriedel, Möckern bei Burg und Hambühren Geldausgabeautomaten durch Einleitung eines Sauerstoff-Gas-Gemisches gesprengt zu haben. Anders als in Unterlüß und Wriedel habe der Angeklagte, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, bei den beiden letztgenannten Taten Banknoten im Wert von insgesamt über 120.000 € erlangt. Der durch alle Explosionen verursachte Schaden an Automaten, Gebäuden, Inventar und verbrannten Geldscheinen belaufe sich auf über 400.000 €. Schließlich hätten der Angeklagte und seine Mittäter in Brandenburg an der Havel einen verschlossenen Personenkraftwagen im Wert von 8.000 € entwendet, um diesen als Tatfahrzeug zu verwenden.

Fortsetzungstermine sind auf den 23., 29. und 31. Oktober und auf den 05., 07. und 14. November 2018, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den zweiten und dritten Verhandlungstag ist jeweils eine Zeugin geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.10.2018

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