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Hauptverhandlung wegen Doppelmordes in Lüneburg

Landgericht Lüneburg Nr. 22/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen Doppelmordes in Lüneburg

Lüneburg. Am 5. Mai 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht in Saal 121 das Verfahren gegen einen 33 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe am 4. Januar 2015 in seiner Wohnung in Lüneburg sowohl seine 32jährige Ehe-frau als auch deren 33jährige Freundin durch Stiche mit einem Küchenmesser getötet. Der Hintergrund der Tat soll gewesen sein, daß der Angeklagte, der jesidischen Glaubens ist, befürchtet habe, seine Ehefrau werde ihn verlassen und zum christlichen Glauben übertreten. Die Anklage geht davon aus, daß der Angeklagte die getötete Freundin hierfür verantwortlich gemacht und gehofft habe, seine Ehefrau werde nach der Tötung der Freundin aus Angst bei ihm bleiben. Als seine Ehefrau um Hilfe gerufen habe, habe der Angeklagte auch sie getötet, weil er erkannt habe, daß sie nicht zu ihm halten werde.

Der Angeklagte war wegen dieses Tatvorwurfs bereits am 17. September 2015 durch das Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Deshalb wird die Sache nun erneut verhandelt. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Für den ersten Verhandlungstag hat die Kammer keine Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 15., 17., 19., 26. und 31. Mai sowie 8. und 28. Juni 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Pressevertreter, die beabsichtigen, am ersten Verhandlungstag zu filmen oder zu photographieren, werden gebeten, dies bis spätestens Mittwoch, den 3. Mai 2017, mit der Pressestelle des Landgerichts abzustimmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2017

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